Datenschutz -
Der Schutz von personenbezogenen Daten ist heute per Gesetzt so facettenreich geregelt wie nie. Seit September 2009 wurden die Datenschutzrichtlinien deutlich verschärft und die aktive Überprüfung der Landesbeauftragten für Datenschutz begann.
Daher steigt der Bedarf an Datenschutzbeauftragten, wobei das Augenmerk hierbei auf externe Lösungen gelegt wird. Einer der Gründe ist der Kündigungsschutz des Mitarbeiters bei internen Datenschutzlösungen. Die Datenschutz Achenbach GmbH hilft!
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Was ist Datenschutz?
Datenschutz bezeichnet den Schutz vor dem Missbrauch personenbezogener Daten. Hierbei stehen nicht die Daten, sondern die Personen, deren Daten verarbeitet werden, im Vordergrund.
Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?
Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten benötigen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz einen Datenschutzbeauftragten.
Was benötigt eine Firma?
- Mitarbeiterschulungen
- Richtlinien
- Verfahrensverzeichnisse (intern & extern)
- Verschwiegenheitsverpflichtungen
- Dienstleisterverträge
- Dienstvereinbarungen
Was sind die Vorteile einer externen Datenschutzlösung?
- Wegfall des Kündigungsschutzes: Ein externer Datenschutzbeauftrager unterliegt keinem gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsschutz.
- Aus- und Weiterbildungen sind abgeschlossen: Die Kosten für eine Schulung des internen Datenschutzbeauftragten entfällt und die produktive Arbeit kann sofort und effizient beginnen.
- Kein Arbeitsausfall des Mitarbeiters: Die Arbeitszeit des internen Datenschutzbeauftragten würde beeinträchtigt, da er von den eigentlichen Aufgaben für den Datenschutz freigestellt werden muss.
- Vermeidung von Interessenkonflikten: Ein externen Datenschutzbeauftragter steht Ihrem Unternehmen neutral gegenüber.